Beschreibung
Berechnen Sie Rückstellungen für Jubiläumsverpflichtungen. Für jede Person werden diese Rückstellungen kumulativ errechnet und ausgewiesen.
Dabei ist es möglich,
- bei Bedarf den Rechenzins der jeweiligen Restlaufzeit einzugeben und bei der Berechnung personengenau zu berücksichtigen und
- mehrere Jubiläumszusagen pro Person zu erfassen.
Beispielsweise nach 20 Dienstjahren 500 € und nach 30 Dienstjahren 600 €. - einen Stichtag für die Jubiläumszuwendungen unabhängig vom Eintrittsdatum (Finanzierungsbeginn) festzulegen.
Für die Jubiläumsverpflichtungen können verschiedene Berechnungsverfahren angewendet werden. Für das Pauschalwertverfahren wird als Grundlage das BMF-Schreiben vom 08. Dezember 2008 (IV C 6 – S 2137/07/10002) verwendet, welches für die einkommensteuerliche Betrachtung relevant ist.