Jubiläumsverpflichtungen

640 € zzgl. MwSt.

Zusatzfunktion zur Berechnung von Rückstellungen für Jubiläumsverflichtungen nach Pauschalswertverfahren (BMF vom 8 Dez. 2008 IV C6-S2137/07/10002) und/oder versciherungsmatehmatisch

Verfügbar!

Beschreibung

Berechnen Sie Rückstellungen für Jubiläumsverpflichtungen. Für jede Person werden diese Rückstellungen kumulativ errechnet und ausgewiesen.

Dabei ist es möglich,

  • bei Bedarf den Rechenzins der jeweiligen Restlaufzeit einzugeben und bei der Berechnung personengenau zu berücksichtigen und
  • mehrere Jubiläumszusagen pro Person zu erfassen.
    Beispielsweise nach 20 Dienstjahren 500 € und nach 30 Dienstjahren 600 €.
  • einen Stichtag für die Jubiläumszuwendungen unabhängig vom Eintrittsdatum (Finanzierungsbeginn) festzulegen.

Für die Jubiläumsverpflichtungen können verschiedene Berechnungsverfahren angewendet werden. Für das Pauschalwertverfahren wird als Grundlage das BMF-Schreiben vom 08. Dezember 2008 (IV C 6 – S 2137/07/10002) verwendet, welches für die einkommensteuerliche Betrachtung relevant ist.