Beihilfe-Rückstellung

600 € zzgl. MwSt.

Ermitteln von Rückstellungen für Beihilfeleistungen auf Basis eines Versicherungstarifs
(Kopfpauschalen). Die KomHVO NRW ist umgesetzt worden und als Option wählbar.

Verfügbar!

Beschreibung

Um die Rückstellungen für zu erwartende Beihilfezahlungen zu ermitteln, können Sie einen aktuellen Versicherungstarif hinterlegen, auf dessen Basis die Beihilferückstellung errechnet werden (Kopfpauschalen).

Diese Option gibt Ihnen große Flexibilität: Wenn Sie beliebige Tarife hinterlegen, wird die erwartete Beihilfeleistung in Abhängigkeit vom Beginn der regulären Altersrente und vom Geschlecht ermittelt und hinterlegt. Abhängig vom Tarif können Sie zusätzliche Angaben für Waisen und Invaliden nutzen.

Hinweis: Die Erweiterung Beihilfe-Rückstellung ist nur für HPR Kommunal verfügbar.