Altersteilzeitverpflichtungen

450 € – 1.750 € zzgl. MwSt.

Ermittlung von Rückstellungen für Altersteilzeit gemäß IDW oder BMF-Schreiben
vom 28. März 2007. IV B 2 – S 2175/07/0002 in beiden Varianten. Inklusive speziel-
ler Bericht für ATZ Verpflichtunge

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Beschreibung

Mit der Erweiterung Altersteilzeitverpflichtungen können Sie die Berechnung von Verpflichtungen aus Altersteilzeitverträgen mit folgenden Varianten berechnen:

  • Pauschalwertverfahren
    Berechnung unter Verwendung pauschalierter Barwertfaktoren gemäß Bundessteuerblatt – BMF-Schreiben vom 28. März 2007 (IV B 2 – S 2175/07/0002) Randnummer 12
  • Berechnung nach den Vorgaben des IDW
    Es werden sofort mit Vertragsschluss Rückstellungen gebildet, dabei wird in Abfindungs- und Entlohnungscharakter unterschieden.
  • versicherungsmathematisch
  • Landesspezifische Berechnung für Doppik in Rheinland-Pfalz
    es wird keine Abzinsung durchgeführt und die Ausscheidewahrscheinlichkeit wird nicht beachtet

In HPR wird das Blockmodell der Altersteilzeit verwendet, welches eine Arbeitsphase und eine anschließende Freistellungsphase vorsieht.

Es ist möglich, den Rechenzins der jeweiligen Restlaufzeit einzugeben und bei der Berechnung personengenau zu berücksichtigen.

Diese Erweiterung ist inklusive spezieller Berichte für Altersteilzeitverpflichtungen.