Beschreibung
Zur Anpassung der Heubeck-Richttafeln 2018 G und 2005 G an die Verhältnisse in Ihrem Personenbestand können die biometrischen Wahrscheinlichkeiten dieser Richttafeln modifiziert werden.
Von der Modifikation betroffene Berechnungen sind:
- Pensionsrückstellung
- Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen
- Rückstellungen für Jubiläumsverpflichtungen
- Rückstellungen für Beihilfeleistungen
Bitte beachten Sie, dass diese Modifikation beim EStG Teilwertverfahren nicht durchgeführt werden kann.